Status: 05. Jan. 2025
|
Witwenstuhl (Wittibstuhl) : Aufenthaltsort der Witwe (Witwensitz), i.d.R. Teil des Heiratsvertrages, auch: im Witwenstand sein.
Witwenstuhl (ver)rücken : den Witwenstuhl durch Wiederheirat aufgeben. [Auch i.d.R. das Ende der (jährlichen) Zuwendungen durch die Erben des Mannes.]
__________ : __________ — _____
![]() |
© 2024 Tom's Genealogy, Germany —
SiteMap —
Impressum / Imprint — site search engine by freefind —