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Bankert : ("das auf einer Schlafbank der Magd gezeugte") uneheliches Kind (meist abwertend), Bastard.
Bastard : Kind aus einer außerehelichen Beziehung, unehelich (besonders: Vater gesellschaftlich hoch gestellt und Mutter aus niedrigerem Stand).
Brudersfrau : Schwägerin [lat. uxor fratris]
Bruderskinder : Nichten (Bruderstochter) und Neffen (Brudersohn) [lat. patrueles fratres]
Bürger : __________ — _____
Bürgerbuch (Bürgerrolle) : Von Stadtkämmerern geführtes Register der Personen, die das Bürgerrecht durch Ablegen des Bürgereides und Zahlung des Bürgergeldes erworben hatten (ca. vom 11./12..Jahrh. bis zum 19.Jahrh.). Oft wurde hier auch die Herkunft der Neubürger notiert. Das Bürgerrecht war ein Kennzeichen von Städten und daher wurden Bürgerbücher nur hier geführt.
Bürgergeld : Mußte bei der Aufnahme als Bürger (neben dem Bürgereid) geleistet werden. Bisweilen wurde das Bürgergeld nach dem Vermögen des Neubürgers berechnet bzw. festgelegt. Ebenso konnte das geforderte Bürgergeld geringer ausfallen, wenn der Neubürger eine Heirat mit einer Bürgerwitwe oder -tochter einging.
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