Tom's Genealogy - Ahnenforschung der Familien Breu und Reiblich

Genealogische Fachbegriffe, Glossar S

Hier sind einige Fachbezeichnungen, die in der Genealogie Verwendung finden, aufgeführt.
Diese Sammlung erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber ständig ergänzt.
Korrekturen, Ergänzungen und Hinweise sind gerne gesehen.


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S

  • Schadbürge (Rückbürge) :  Ein zweiter Bürge (Schadlosbürge), der sich verpflichtet hat (Schadbrief, Schuldbrief) den ursprünglichen (Haupt-) Bürgen wenn nötig schadlos zu halten.

  • Schreinsbuch :  Im Mittelalter wurden Truhen (Schreine) zur Aufbewahrung von Wertgegenständen genutzt. Auch die Schreinsbücher - als Vorläufer der heutigen Grundbücher - wurden so aufbewahrt und erhielten daher diesen Namen.

  • Schoßgeschwister :  Geschwister, die von derselben leiblichen Mutter abstammen (Vollgeschwister, aber auch Halbgeschwister).

  • Sperrfristen :  Nach dem Personenstandsgesetz (PStG, Stand: 01.01.2009) führen die Standesämter die Personenstandregister, die erst nach Ablauf der folgenden Fristen
    •   110 Jahre für Geburtenregister
    •   80 Jahre für Eheregister (Lebenspartnerschaftsregister)
    •   30 Jahre für Sterberegister
    den öffentlichen Archiven (z.B. Staatsarchive) angeboten werden. Dann gelten die archivrechtlichen Vorschriften, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, aber in der Regel kürzere oder zumindest gleiche Sperrfristen als das PStG vorsehen.
    [Beispiel, ab 01.Jan.2018 stehen folglich Geburtenregister bis 1907, Eheregister bis 1937 und Sterberegister bis 1987 zur Verfügung.

  • Spießbürger (Spießer) :  Ursprünglich geht die Bezeichnung auf die im Mittelalter in einer Stadt wohnenden Bürger zurück, die die Stadt im Rahmen ihrer Bürgerpflicht verteidigten und mit Spießen bewaffnet waren. Da die Spieße günstig herzustellen waren, wurden sie vorwiegend von den ärmeren Bürgern eingesetzt, die meist bei den Fußtruppen ihren Dienst taten. (Im Gegensatz zu heute, war "Spießbürger" früher eine durchaus ehrenvolle Bezeichnung).

  • Spitzenahnen :   die jeweils ältesten bekannten Vorfahren in einer Ahnenreihe, d.h. deren zugehörigen Eltern sind (bisher) nicht bekannt.

  • Stammbaum :  Ein genealogischer Stammbaum ist eine grafische Darstellung der Nachkommen (männliche Linie) eines Probanden. Die so dargestellten Personen entsprechen den Personen einer Stammtafel bzw. Stammliste.
    Da sich die Darstellung am Aussehen eines natürlichen Baumes anlehnt, ergibt sich, daß diese Form der Darstellung mit einer Wurzel (= Proband) beginnt und bis zu den jüngsten Nachkommen (= Blätter) reicht.

  • Stuprator :  Schwängerer, Vater eines unehelichen Kindes.

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  • Verein für Computergenealogie    
     

     

     

     

     

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