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Leibgedinge (lipgedinge, lipzuht) : Bedeutet allgemein die (vertragliche) Verpflichtung eine Person mit Naturalien, Wohnung etc. bis zu deren Ableben zu versorgen. Es war eine übliche Form der städtischen bzw. bäuerlichen Leihe (Lehnswesen, Erbleihe). In adligen Kreisen wurden vielfach gewisse Einkünfte bereits bei der Hochzeit im ausgehandelten Ehevertrag an die einheiratende Frau überschrieben.
1) Altenteil(er), Altsitzer: ältere Person, die sich auf ein (auf Lebenzeit ausbedungenes) Teil z.B. eines Hofes zurückzieht.
2) Beschreibt ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) von Gütern (Naturalien, Wohnung, Grundstücke, Pflege) z.B. zur wirtschaftlichen Versorgung einer Witwe/eines Witwers im Alter (u.U. bereits im Rahmen der Morgengabe/Mitgift vereinbart, eheliches Güterrecht);
3) Vertrag, mit dem sich eine Person in ein Kloster einkaufen konnte, wobei seine/ihre Besitztümer an das Kloster übertragen wurden.
Leviratsehe : Schwagerehe - Ehe, bei der die alleinstehende und kinderlose Witwe vom Bruder (oder nächsten männlichen Verwandten) des Verstorbenen geheiratet wird.
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