Tom's Genealogy - Ahnenforschung der Familien Breu und Reiblich

Genealogische Fachbegriffe, Glossar F

Hier sind einige Fachbezeichnungen, die in der Genealogie Verwendung finden, aufgeführt.
Diese Sammlung erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber ständig ergänzt.
Korrekturen, Ergänzungen und Hinweise sind gerne gesehen.


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F

  • Familienbuch :  1) Ab ca. 1800 in Pfarrmatrikeln geführt (auch: Familienregister). Diese umfassen meistens drei Generationen: Großeltern (mit Namen und Herkunftsort), Eltern (mit Geburts-, Heirats- und Sterbedaten), Kinder (mit Geburts-, Tauf-, Heirats-, Sterbedaten und u.U. Querverweis auf ein neues, folgendes Familienbuch/-register).
    2) In der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1958 und 2008 vom Standesbeamten bei Heirat (auf Wunsch) erstellt. Es ist im Grunde eine Karteikarte mit Familiendaten über: Ehepaar, Eheschließung, Eltern des Ehepaares, Staatsangehörigkeit, (gemeinsamen) Kindern, (gewählte) Namensführung und u.U. sonstige Hinweise (z.B. Namensänderungen). Eine entsprechende beglaubigte Kopie/Abschrift wird Personenstandsurkunde genannt.
    Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, das im Besitz der Familie bleibt. Nach dem bis Ende 2008 gültigen Personenstandsgesetz wurde das Familienbuch angelegt: Von Amts wegen bei jeder Eheschließung in Deutschland. Auf Antrag, wenn eine Ehe im Ausland geschlossen wurde und einer der Ehegatten deutscher Staatsangehöriger ist. Bis zum 23. Februar 2007 wurde das Familienbuch bei Umzug an das Standesamt des neuen Wohnsitzes geschickt. Ab dem 24. Februar 2007 war für die Fortführung des Familienbuchs das Standesamt der Eheschließung zuständig.
    Ab 2009 wurden/werden die Familienbücher als elektronisches Personenstandsregister (Heiratsregister) weitergeführt.

  • Familienname :  Bereits ab dem 12.Jahrhundert wurden immer öfter zwei Namensteile (Rufname mit Familienname) verwendet. Die Familiennamen entstanden (je nach Region) vorwiegend vom 13. bis 19.Jahrhundert, wobei diese Entwicklung in den Städten früher als auf dem Land erfolgte. Während auf dem Land zunächst noch der Rufname und Wohnort ausreichte, mußten Personen in der Stadt (wegen steigender Bevölkerungszahlen) konkreter identifizierbar sein (Verträge, Urkunden, etc.).Dabei ergaben sich automatisch eingedeutschte (lateinisch, hebräisch, griechisch, etc.) oder mundartlich beeinflusste Varianten. Auch entstanden Formen durch das Anhängen der Nachsilbe "-er" z.B. an den Herkunftsnamen (Schwarzwälder) oder Ortsnamen (Basler). Erschwerend kommt hinzu, daß sich unterschiedliche Schreibweisen aus dem phonetischen Alphabet ergeben, daß z.B. die Schreiber in Schriftsprache umsetzen mußten/wollten, was weitere (Namens-)Varianten ergab..
    • Vorname des Vaters [Patronymika], der Mutter [Metronymika]:
      Brendler → Hildebrand, Petersen/Peterson → Sohn des Peter, Hille(r) → Hildegund, Jutten → Jutta
    • Beruf, Amt/Stand [Berufsname]:
      Fischer, Glaser, Meier/Meyer/Maier, Müller, Schmidt ( → Schmied), Schulz(e)/Scholz ( → Schultheiß, Gemeindevorsteher)
    • Herkunft (geographisch) [Herkunftsname]:
      Hess(e), Schwabe, Frank(e), Unger (aus Ungarn), Schwarzwälder, Basler, Endung des Familiennamens auf -burg, -hausen, -heim, -thal, etc.
    • Wohnort [Wohnstättenname]:
      Bachmann (der am Bach wohnt), Berger (am Berg), Busch, Steiner, Lachmann (wohnt an einem Sumpf/Tümpel → Lache)
    • Eigenarten (geistig, körperlich) [Übername]:
      Roter, Schwarzer (Haare), Kraus(e) (Frisur), Kurz (Körpergröße),
    • Spitzname:
      Langbein
  • Filiation :  [Nachweis der] Abstammung einer Person von einer anderen:
    •  die biologische Herkunft einer Person, auch: leibliche Abstammung bzw. Blutsverwandtschaft (im Gegensatz zu Stief-, Adoptiv- oder Pflegekindern).
    •  Nachweis, daß ein bestimmter Mann der leibliche (genetische) Vater eines Kindes ist (Abstammungsnachweis). Die DNA-Analyse löste Ende der 1990er Jahre das anthropologische Ähnlichkeitsgutachten ab.
    •  Abstammungsregel (Deszendenzregel), basieren nicht zwangsläufig auf der biologischen Verwandtschaft (z.B. "Kuckuckskinder" oder Herkunftssage = lediglich mündliche Überlieferung von Vorfahren-Generationen).
    •  ein grundlegendes Merkmal der strengen, zentralen Führung und Organisation des Ordens der Zisterzienser. Dem Mutterkloster waren viele Tochterklöster angegliedert, die wiederum als Ursprung für weitere Tochterklöster dienten (Filialgründungen)

  • Foliierung :  Blattzählung, Bezifferung eines Buches anhand der Anzahl der Blätter (ca. bis ins 15./16. Jahrhundert), im Gegensatz zur später üblichen Seitenzählung (Paginierung).

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  • Verein für Computergenealogie    
     

     

     

     

     

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